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1 если иное не предусмотрено
conj.1) gener. sofern nichts Gegenteiliges bestimmt ist2) busin. vorbehaltlich anderer BestimmungenУниверсальный русско-немецкий словарь > если иное не предусмотрено
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2 если не предусмотрено иное
conj.Универсальный русско-немецкий словарь > если не предусмотрено иное
См. также в других словарях:
Einstrahlung — Nichterfassung von Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland durch die Sozialversicherungspflicht, wenn der Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses im Ausland liegt und die Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland infolge ihrer… … Lexikon der Economics
Nationalversammlung (Weimar) — Die Weimarer Nationalversammlung, offiziell Verfassunggebende deutsche Nationalversammlung, war das verfassunggebende Parlament der Weimarer Republik. Eine Übersicht über alle Mitglieder der Versammlung gibt die Liste der Mitglieder der… … Deutsch Wikipedia
Verfassunggebende deutsche Nationalversammlung — Die Weimarer Nationalversammlung, offiziell Verfassunggebende deutsche Nationalversammlung, war das verfassunggebende Parlament der Weimarer Republik. Eine Übersicht über alle Mitglieder der Versammlung gibt die Liste der Mitglieder der… … Deutsch Wikipedia
Weimarer Nationalversammlung — Die Weimarer Nationalversammlung, offiziell Verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung, war das verfassunggebende Parlament der Weimarer Republik. Eine Übersicht über alle Mitglieder der Versammlung gibt die Liste der Mitglieder der… … Deutsch Wikipedia
Landkreis Ostprignitz-Ruppin — Wappen Deutschlandkarte … Deutsch Wikipedia
Ostprignitz-Ruppin — Wappen Deutschlandkarte … Deutsch Wikipedia
Disziplinarvorschriften — (mesures disciplinaires; disposizioni disciplinari) sind die Vorschriften, die die aus dem Amts oder Dienstverhältnis entspringende Strafgewalt des Staates oder anderer Körperschaften und Gesellschaften gegenüber ihren Untergebenen regeln. Die… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Frachtrecht, internationales — Frachtrecht, internationales. Inhalt: I. Geschichtliches, Geltungsgebiet, Wesen und Anwendbarkeit des IÜ. – II. Der internationale Frachtvertrag. Sein Abschluß und Inhalt. – III. Ansprüche aus dem internationalen Frachtvertrag. – IV. Rückgriff. – … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Post [1] — Post (v. mittellat. u. ital. Posta, für lat. positio, d. i. Stelle, Stätte, Posten), eine Staatsanstalt, durch welche Briefe u. andere zur Beförderung mit den Transportmitteln der Anstalt geeignete Gegenstände, sowie Personen mit vorausbestimmter … Pierer's Universal-Lexikon
Haftpflicht für Tötungen und Körperverletzungen — (insbes. die sog. Haftpflichtgesetze). Inhalt: A. Deutsches Reich. B. Österreich. C. Ungarn. D. Belgien. E. Frankreich. F. Italien. G. Niederlande, H. Schweiz. I. die skandinavischen Länder. K. Rußland. L. England (Amerika)1. Es finden sich die… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Deutschland [4] — Deutschland (Gesch.). I. Älteste Geschichte bis zur Völkerwanderung. Die ersten historischen Nachrichten, die wir über germanische Völkerschaften besitzen, rühren von Cäsar her, später berichtet Plinius über dieselben. Beider Angaben sind aber… … Pierer's Universal-Lexikon